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   BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91   

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https://dejure.org/1991,2685
BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91 (https://dejure.org/1991,2685)
BayObLG, Entscheidung vom 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91 (https://dejure.org/1991,2685)
BayObLG, Entscheidung vom 19. September 1991 - BReg. 3 Z 97/91 (https://dejure.org/1991,2685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 293 Abs. 3 S. 6, 294 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Abhalten einer Gesellschafterversammlung; Voraussetzungen für die Auflösung einer Gesellschaft; Anforderungen an die Anmeldung eines Gesellschafterbeschlusses zur Anmeldung

  • rechtsportal.de

    FGG § 143 § 144 Abs. 2
    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGG §§ 19, 27, 142, 143, 144 Abs. 2; GmbHG § 47
    Satzungsmäßige Formerfordernisse für das Zustandekommen von Gesellschafterbeschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 295
  • BB 1991, 2103
  • DB 1991, 2329
  • Rpfleger 1992, 12
  • BayObLGZ 1991 Nr. 62
  • BayObLGZ 1991, 337
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    b) Es entspricht zunächst einhelliger Auffassung, dass gegen Eintragungen im Handelsregister wegen deren Publizitätswirkungen die Beschwerde nicht statthaft ist (BGHZ 104, 61, 63; BayObLGZ 1986, 540, 541; 1991, 337, 339; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 142 Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Gegen eine Eintragung im Handelsregister ist nach jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung eine Beschwerde nicht statthaft (BayObLG, NJW-RR 1986, 1161; BayObLG, NJW-RR 1992, 295; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 70 [71]; OLG Frankfurt, OLGZ 1983, 189 [190]; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547 [548]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 19 Rn 5; Jansen, FGG, 2. Auflage 1969, § 19 Rn 16; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19 Rn 5; Winkler in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 142 Rn 4; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage 2003, Rn 2440).

    Im Amtslöschungsverfahren kann auch eine Änderung der Fassung der Eintragung erreicht werden, in dem zugleich der Antrag gestellt werden kann, eine Eintragung entsprechend einer Anmeldung vorzunehmen (BayObLG, DNotZ 1986, 48 [49]; BayObLG, NJW-RR 1986, 1161 [1162]; BayObLG, NJW-RR 1992, 295; OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 70 [71]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Winkler in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 142 Rn 4 m.w.N.).

  • OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09

    Eintragung eines Geschäftsführers im Handelsregister: Amtslöschung wegen eines

    Hierzu gehören auch Beschlüsse über Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers (h. M. und st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1991, 337/342; BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442 jeweils zu § 144 FGG; Keidel/Heinemann FamFG 16. Aufl. § 398 Rn. 11; a. A. MünchKommZPO/Krafka 3. Aufl. § 398 FamFG Rn. 3).

    Bei einer Anmeldung hat das Registergericht darüber zu wachen, dass Erklärungen, die den gesetzlichen Erfordernissen und der Rechtslage nicht entsprechen, nicht Aufnahme in das Handelsregister und mit amtlicher Hilfe Verbreitung finden (vgl. BayObLGZ 1991, 337/340; BayObLG GmbHR 1996, 441/442 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2001 - 11 Wx 12/01

    Eingliederung der Aktiengesellschaft - Eintragung des Beschlusses -

    Es besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit, dass diese spezielle - Hauptversammlungsbeschlüsse betreffende - gesetzliche Regelung der allgemeinen Vorschrift über Löschungen von Amts wegen in § 142 Abs. 1 FGG vorgeht (Senatsbeschlüsse vom 18.12.1985, Rpfleger 1986, 140, und vom 08.05.1998 - 11 Wx 2/98; OLG Hamm Rpfleger 1979, 308; NJW-RR 1994, 548; DB 2001, 85; BayObLGZ 1991, 337, 342; Baums BB 1981, 262, 264; Lutter/Friedewald ZIP 1986, 691f).

    Nach diesem Maßstab kommt die Löschung der Eintragung eines Hauptversammlungsbeschlusses nur in Betracht, wenn die Nichtigkeit wegen des gesetzwidrigen Inhaltes des Beschlusses feststeht (BayObLGZ 1991, 337, 342), wenn der (eingetragene) Beschluss tatsächlich gar nicht gefasst wurde (sog. Nichtbeschluss, vgl. dazu OLG Hamm Rpfleger 1979, 308 f.) oder wenn ein Beschluss im Anfechtungsprozeß rechtskräftig für nichtig erklärt wurde (OLG Hamm, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15

    Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    Insoweit weisen die Verfahrensbevollmächtigten von Beschwerdeführerin und Beteiligter zu 4) auch auf die der Sache nach mit der zuvor in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats übereinstimmende Rechtsprechung u.a. des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 25.10.2011, Az. 8 W 387/11, zitiert nach Juris) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 19.09.1991, Az. BReg 3 Z 97/91, zitiert nach juris) sowie auf entsprechende Literaturstellen hin, die ebenfalls auf die vorläufige Verbindlichkeit eines nur anfechtbaren Gesellschafterbeschlusses hinweisen.
  • OLG München, 09.03.2010 - 31 Wx 36/10

    Handelsregister: Ermittlungspflicht des Registergerichts zum Umfang der

    Wenn der angemeldete Änderungsbeschluss nichtig oder unwirksam ist, darf er nicht eingetragen werden, wobei das Registergericht nicht nach verborgenen Nichtigkeitsgründen zu suchen braucht (allg.M.; vgl. BayObLGZ 2000, 325/326; BayObLGZ 1991, 337/340; Keidel/Heinemann FamFG 16. Aufl. § 374 Rn. 56, 58; Krafka/Willer Registerrecht 7. Aufl. Rn. 1025 ff.; Baumbach/Hueck/Zöllner GmbHG 19. Aufl. § 54 Rn. 20; Scholz/Priester/Veil GmbHG 10. Aufl. § 54 Rn. 35; Lutter/Hommelhoff/Bayer GmbHG 17. Aufl. § 54 Rn. 9; Roth/Altmeppen 6. Aufl. § 54 Rn. 18).
  • OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11

    GmbH im Handelsregister: Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    In diesem Rahmen hat das Registergericht auch die Rechtgültigkeit eines Gesellschaftsvertrages und eines Gesellschafterbeschlusses grundsätzlich zu prüfen (BayObLG NJW-RR 1992, 295/296; GmbHR 1992, 304/305; BayObLGZ 1981, 266/269; OLG Hamm NJW-RR 2002, 762; NJW-RR 1997, 417/418; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 902/903).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92
    Gegen eine solche Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1991, 337).

    (2) Die Einschränkung des § 144 Abs. 2 FGG , wonach ein in das Handelsregister eingetragener Beschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH nur dann gemäß den Vorschriften der §§ 142, 143 FGG als nichtig gelöscht werden kann, wenn er durch seinen Inhalt zwingende Vorschriften des Gesetzes verletzt und seine Beseitigung im öffentlichen Interesse erforderlich erscheint, gilt nicht, wenn die Eintragung gerade wegen Nichtvorliegens eines solchen Gesellschafterbeschlusses von Amts wegen gelöscht werden soll (BayObLGZ 1991, 337/338 m. w. Nachw.; Jansen § 144 Rn. 13).

  • KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11

    Handelsregisterverfahren: Beschwerde durch Schweigen des Notars auf eine

    Grundsätzlich kann aber eine Anmeldung nicht mehr eingetragen werden, wenn feststeht, dass sie anschließend von Amts wegen sofort zu löschen ist (BayObLG GmbHR 1992, 306, zitiert nach juris, Rn. 28).
  • BayObLG, 01.07.1993 - 3Z BR 96/93

    Wirkungen eines Ausschlussbeschlusses im Informationserzwingungsverfahren

    Diese vom Bundesgerichtshof für den Zivilprozeß (vgl. BGHZ 104, 66 ), vom Senat für das Anmeldeverfahren zum Handelsregister (vgl. BayObLGZ 1991, 337/341) aufgestellten Grundsätze sind auch im Informationserzwingungsverfahren anzuwenden.
  • BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98

    Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 6/93

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen in einer nicht ordnungsgemäß

  • KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00

    Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der

  • LG Hannover, 19.01.1993 - 3 T 175/92

    Keine erneute Auflassung bei Anteilsübertragung in BGB-Gesellschaft vor

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 442/97

    Umdeutung unzulässiger Beschwerde gegen Handelsregistereintragung - Aussetzung

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
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